Beispielsfall: A versammelt sich mit vielen Freunden, um zu demonstrieren. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. Daher zückt der Polizist einen Knüppel und knüppelt den A vom Rathausplatz. März 1988, 1 B 153/87 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1988, S. 621.OVG Münster, Beschluss vom 10.
A begreift das Hochhalten des Schildes jedoch als einen Akt tiefster Religiosität. Wortlaut § 28 I VwVfG: „vor Erlass eines VA, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift“ Rspr. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 45 unbeachtlich ist. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn (3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Im Übrigen wird die Behörde, wenn nicht bereits aus Respekt vor der Rechtsordnung, aus Respekt vor den Nebenfolgen, eine Anhörung vornehmen. Daher bezieht er sich auf einen bestimmten Lebenssachverhalt und richtet sich im Regelfall an eine bestimmte Person. An der dogmatischen Einordnung als Verwaltungsakt ändert sich dadurch aber nichts, es handelt sich lediglich um einen faktisch-deskriptiven Begriff.Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts handelt eine Behörde, wenn sie eine Rechtsnorm anwendet, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.Merkmal eines Verwaltungsaktes ist, dass er eine endgültige Anordnung trifft. Einige Normen sehen eine solche Verwaltungsaktbefugnis ausdrücklich vor, etwa Die formelle Rechtmäßigkeit bezieht sich vor allem auf das Zustandekommen eines Verwaltungsakts. In: Dirk Ehlers, Hermann Pünder (Hrsg. So muss gemäß Zahlreiche Normen geben keine bestimmte Rechtsfolge vor, vielmehr räumen sie der Behörde In Einzelfällen kann der Ermessensspielraum auf Null reduziert sein, sodass nur eine rechtmäßige Handlungsmöglichkeit verbleibt. 3, III (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Verfahren Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen § 71 (Anhörung) In: Dirk Ehlers, Hermann Pünder (Hrsg. 4 VwVfG in einem solchen Fall der Allgemeinverfügung vor, dass auf die Anhörung verzichtet werden kann. (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Anhörung erforderlich? Inhaltlich korrekte Entscheidungen sollen nämlich davor geschützt werden, aufgrund unbedeutender Fehler gerichtlich angegriffen zu werden. Januar 2010, 7 ZB 08.1476 = Bayerische Verwaltungsblätter 2011, S. 212.VG Braunschweig, Urteil vom 18.
Da die rückwirkende Beseitigung eines Verwaltungsakts aus Sicht des Betroffenen nachteilig sein kann, etwa weil es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, trifft das Gesetz unterschiedliche Vorkehrungen, um einen angemessenen Belastet der Verwaltungsakt seinen Adressaten, steht dessen Rücknahme gemäß Erschwert ist die Rücknahme, wenn der Verwaltungsakt eine begünstigende Wirkung entfaltet.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn (3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.